Die UKV informiert zur Pflegereform 2017

Öffentliche Versicherer 12. Dezember 2016

Es ist die größte Reform, seit Einführung der Pflegeversicherung vor über 20 Jahren: Anfang 2017 treten die Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft – Pflegebedürftigkeit wird jetzt neu definiert.

Die Reform der Pflegeversicherung soll die Lage hilfebedürftiger Menschen verbessern. Vor allem Versicherte mit psychischen und kognitiven Einschränkungen sollen einfacher Leistungen bekommen können. Fünf neue Pflegegradelösen die bisherigen Pflegestufen ab – Der Pflegebegriff ändert sich dadurch grundlegend.

Die UKV reagiert auf diese Änderung, indem sie im Bereich der Pflegeversicherung zwei neue Tarife anbietet: der PflegePRIVAT Premium und der PflegePRIVAT Premium Plus. Beide Tarife können weiterhin mit dem Tarif FörderPflegekombiniert werden.

Wie zuvor auch, kann der Nutzer die Beiträge bequem im Profiler berechnen und im Anschluss daran Kontakt mit seinem Berater aufnehmen oder online abschließen.

Die neuen Pflegegrade und die neuen Tarife werden zudem im Pflegelückenrechner berücksichtigt, auf der man in der UKV-Vertriebsplattform www.kranken-vertrieb.de zugreifen kann.

Die Umsetzung der neuen Tarife im jeweiligen Internetauftritt der ÖV erfolgt automatisch über die OEV, hier müssen Sie nicht aktiv werden.

Im Pflege-Ratgeber der UKV erhalten Sie alles Wissenswerte zum Thema Pflege und Pflegereform. Weitere Hintergrundberichte zu dem was Betroffene und Angehörige erwartet, stehen Ihnen im UKV Online Magazin zur Verfügung.

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